Im Rahmen einer Mitgliedschaft bieten wir Ihnen unter Beachtung der uns gebotenen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG insbesondere folgende Leistungen:

  • ausführliches persönliches Gespräch zur Erörterung der individuellen einkommensteuerrechtlichen Situation
  • Erstellung Einkommensteuererklärung und Einreichung derselben beim Finanzamt
  • Abwicklung Korrespondenz mit der Finanzverwaltung
  • Berechnung des voraussichtlich zu erwartenden steuerlichen Ergebnisses
  • Steuerbescheidprüfung
  • Einlegung von Rechtsmitteln (z.B. Einspruch gegen offensichtlich unrichtige Steuerbescheide)
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung (Eintragung von Freibeträgen)
  • Antrag auf Ausstellung einer NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung)
  • Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Antrag auf Wohnungsbauprämie
  • Hilfe bei Freistellungsanträgen
  • Hilfe bei Kindergeldanträgen
  • Beratung Steuerklassenwahl
  • Günstigerprüfung bei Riester-Verträgen
  • ganzjährige Auskunft und Information zu einkommensteuerrechtlichen Fragen im Rahmen der uns gebotenen Beratungsbefugnis